Rettungsschwimmen

Das Thema Sicherheit im Schwimmbereich und die Notwendigkeit einer kontinuierlichen Weiterbildung für den Sportunterricht sind wiederkehrende Anliegen.

Häufige Fragen und Antworten

Bleibt die Rettungsschwimmqualifikation, die Sportlehrer erwerben, dauerhaft gültig?

Es obliegt den Sportlehrkräften selbst, ihre Fähigkeiten zur Rettung aufrechtzuerhalten, da vom Bildungsministerium keine spezifischen zeitlichen Richtlinien, wie es etwa bei der DLRG oder Wasserwacht der Fall ist, vorgegeben werden. Diese Eigenverantwortung ist im Art. 20 Abs. 2 des Bayerischen Lehrerbildungsgesetzes, welcher die Fortbildungsverpflichtung der Lehrkräfte festlegt, sowie in der KMBek zur “Lehrerfortbildung in Bayern” (KWMBl I 2002, S.260) verankert.

Wer sich jedoch niemals weiterbildet, könnte im Ernstfall seiner Pflicht nicht gerecht werden und verantwortungslos handeln. Daher sollte sich jede Lehrkraft selbst hinterfragen: Bin ich noch ausreichend in der Rettungstechnik geschult? Wie aktuell ist mein Wissen über moderne Lehrmethoden im Schwimmunterricht?

Ist es Lehrkräften gestattet, während schulischer Ausflüge mit den Schülerinnen und Schülern zum Schwimmen an einen See zu gehen?

Grundsätzlich: Kein Schwimmunterricht in freien Gewässern (siehe KMBek Schwimmen vom April 1996). Baden theoretisch nach KMBek bei Schülerfahrten möglich (eine Begleitung muss Rettungsschwimmer Bronze haben), rein praktisch nur nach diversen Sicherheitsvorkehrungen ratsam, z. B. Eingrenzung des Schwimm-Radius, Überprüfung der Wasser-Tiefe, vorheriges Abfragen und Überprüfen der Schwimmfähigkeit, Verhaltensregeln, Verabredung von Zeichen im Notfall usw.

Weiterführende Links

https://www.lehrplanplus.bayern.de/fachlehrplan/lernbereich/212941